Häufige Fragen
und unsere Antworten

Zu einigen Themen aus unseren Arbeitsfeldern und Sachgebieten haben wir hier grundlegende Informationen zusammengestellt. Sie dienen zu einer ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Ihre individuellen Fragestellungen beraten wir Sie gern persönlich oder unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Häufige Fragen:
Immobilienverwaltung, Wohnungsbaugesellschaft, Behörde, Kommune

Die nachfolgenden Antworten sind beispielhaft, stellen keine rechtliche Beratung da. Fragen im Rahmen der Verkehrssicherung sind immer individuell zu prüfen.

Wer trägt in einem Unternehmen die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht/Betriebssicherheit?

Zunächst liegt die ganzheitliche Verantwortung in den Händen der Geschäftsleitung (z.B. Geschäftsführer, Bürgermeister). Das heißt jedoch nicht, dass im Schadensfalle nicht weitere Personen zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie aufgrund ihrer Position und/oder Ausbildung zur Vermeidung des Vorfalls hätten beitragen können/müssen.

Wie kann ich als Mitarbeiter feststellen, ob ich Pflichten/Verantwortung hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten habe/trage?

An folgenden Punkten können Sie eventuell Hinweise für Ihre Verantwortlichkeiten finden:

  • Betriebsorganigramm
  • Sicherheitsorganigramm
  • Stellenbeschreibung
  • Dienst-/Arbeitsvertrag

Finden Sie bei Ihrer Recherche keine Hinweise, sollten Sie überlegen, welche Gefahren für Dritte und Mitarbeiter in Ihrem Verantwortungsbereich auftreten können, und klären Sie die Zuständigkeit mit Ihren Vorgesetzten.

Kann die Verkehrssicherungspflicht delegiert werden?

Ja, sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis kann die Verkehrssicherungspflicht übertragen werden. Es tritt damit jedoch nicht automatisch eine Haftungsbefreiung ein. Selbst nach Übertragung der Verkehrssicherungspflicht kann ein Organisationsverschulden vorliegen.
Ebenfalls verbleiben gerade für institutionelle Immobilienbetreiber und Kommunen (hier wird seitens der Rechtsprechung von hoher fachlicher Kompetenz ausgegangen) stets sehr weitreichende fachliche Aufsichts- und Kontrollpflichten.

Wir verfügen nicht über ausreichende eigene fachliche Kompetenz entsprechend der uns obliegenden Verkehrssicherungspflichten und möchten die Verkehrssicherungspflicht einschließlich der Kontrollaufgaben und den daraus resultierenden Wartungsarbeiten in einem Vertrag vergeben.
Was ist hierbei dabei beachten?

Bedenken Sie hierbei, dass Ihnen noch weitreichende fachlich fundierte Kontroll- und Überwachungspflichten obliegen, derer Sie sich nicht entledigen können. Kommen Sie Ihrer Kontrollpflicht nicht nach, vertrauen Sie uneingeschränkt auf ein sich selbst kontrollierendes System.
Die „elegantere“ Variante ist mit einem Bauprojekt vergleichbar. Hier ist der Architekt/Ingenieur Ihr Erfüllungsgehilfe, er plant und haftet für die fachliche Richtigkeit des Bauwerks, führt die fachliche Bauleitung und Abnahme des Werkes durch.
Im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflichten können Sie in dieser Weise z.B. die Baumkontrolle, die Festlegung fachlicher Baumpflegemaßnahmen, die Ausschreibungsvorbereitung, die Dokumentation sowie die Überwachung und Abnahme vergeben, getrennt davon die Baumpflegearbeiten. Letztere sollten unter Zugrundelegung der ZTV-Baumpflege vergeben werden. Hierdurch wird das ausführende Fachunternehmen verpflichtet, Sie zu unterrichten, wenn bei der Kontrolle Defizite übersehen worden sein sollten. Auf diese Weise verfügen Sie über ein doppeltes bzw. wechselseitiges Controlling.

Welchen Anforderungen muss entsprochen werden, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen?

Sie müssen ausschließen können, dass Sie nicht Rechte Dritter gemäß §823 BGB (Schadensersatzpflicht) vorsätzlich oder fahrlässig verletzen.
Hierzu ist es notwendig, dass Sie potenzielle Gefahrenherde identifizieren, diese regelmäßig fachlich überprüfen (Kontrolle), erkannte Gefahren abwenden (Wartung, Reparatur) sowie die ausgeführten Wartungs- Reparaturmaßnahmen fachlich überwachen (Kontrolle, Abnahme).
In der Wohnbaubranche können bis zu einhundert unterschiedliche Kontrollen notwendig werden. Schon aus dieser Anzahl ist ersichtlich, dass ein Risikofrüherkennungssystem (RFS) oder Sicherheitsmanagementsystem sinnvoll sein kann.

Häufige Fragen: Privathaushalte

Die nachfolgenden Antworten sind beispielhaft, stellen keine rechtliche Beratung da. Fragen im Rahmen der Verkehrssicherung sind immer individuell zu prüfen.

Bin ich als Privatperson, privater Grundstücksbesitzer auch verkehrssicherungspflichtig?

Ja, sobald Dritte durch von Ihrem Grundstück ausgehende Gefahren einen Schaden erleiden können.

Beispiel: Ein herabstürzender Dachziegel Ihres Hauses kann auf den Bürgersteig fallen und ein vor Ihrem Grundstück parkendes Auto beschädigen.

Wie kann ich meiner Verkehrssicherungspflicht entsprechen?

Zunächst sollten Sie überlegen, welche Gefahren von Ihrem Grundstück ausgehen können. Kontrollieren Sie daraufhin die erkannten Gefahrenquellen in regelmäßigen Abständen. Treten Beeinträchtigungen der Sicherheit auf, stellen Sie diese umgehend ab.

Beispiel: Sie besitzen eine Grenzhecke (evtl. aus Rosen), welche sich prächtig entwickelt. Durch das Breitenwachstum tangiert sie den Bürgersteig. Eine Gefährdung z.B. für Kinderaugen ist entstanden. Abhilfe schafft hier der Rückschnitt aus dem Verkehrsraum, hinter die Grundstücksgrenze.

Gibt es Möglichkeiten, vorbeugend Haftungsrisiken entgegenzuwirken?

Neben der bereits erwähnten Gefahrenidentifikation und Kontrolle ist es sinnvoll, ein Gespräch mit Ihrem Versicherungsvertreter zu führen. Informieren Sie sich hinsichtlich Ihres bestehenden Versicherungsschutzes und lassen Sie sich die Versicherungsbedingungen erläutern.
Dokumentieren Sie Ihre Kontrollgänge und lassen Sie notwendige Wartungsarbeiten nur von ausgewiesenen Fachfirmen durchführen.
Wenn Sie begründete Zweifel an der Verkehrssicherheit von Grundstücksbestandteilen oder durchgeführter Pflege/Wartungsarbeiten haben, suchen Sie den Rat von fachkundigen Personen.

Kann ich trotz regelmäßig durchgeführter Wartungsarbeiten haftbar gemacht werden?

Dem Grunde nach ja, auch Sie als fachlicher Laie können die „erforderliche Sorgfalt im Verkehr“ trotz regelmäßiger Wartung missachtet haben und haftbar gemacht werden.

Beispiel: Sie lassen Ihre Bäume von Ihrem Nachbarn, von Beruf selbständiger Gerüstbauer und Hobbyalpinist, regelmäßig schneiden. In einem hier eintretenden Schadensfall, bedingt durch ein nicht erkanntes Schadsymptom, werden Sie aufgrund der wissentlich mangelnden fachlichen Kompetenz des Nachbarn, die regelmäßigen Schnittarbeiten nicht als Entlastungsbeweis anführen können.

Tipp: Überzeugen Sie sich immer hinsichtlich der fachlichen Kompetenz des anbietenden/angefragten Unternehmens und/oder lassen Sie die Leistungen von fachkundigen Personen kontrollieren oder förmlich abnehmen.

Muss ich als Laie erkennen können, ob mein Baum gefährlich ist?

Ja, hier wird auf das normalverständige Wissen abgezielt. Auch der Laie kann Veränderungen an Bäumen erkennen. Symptome wie u.a. verstärkte Totholzbildung, mangelnde Laubentfaltung, Pilzfruchtkörper, Schiefstand müssen erkannt werden, und der Rückschluss auf eventuell tiefergehende Beeinträchtigungen wird erwartet. Die Beurteilung des Gefahrenpotenzials kann letztlich nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden.

Beispiel: Sie erkennen Pilzfruchtkörper am Stamm Ihres Baumes, ein Hinweis auf einen Defekt. Die Einschätzung des Gefährdungspotenzials kann jedoch nur durch Fachkenntnis der Wirt-/Parasitbeziehung und einer eingehenden Untersuchung geklärt werden.

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